Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024, das am 8. September 2023 veröffentlicht wurde, markiert einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger und klimafreundlicher Gebäudeenergie in Deutschland. In diesem Artikel werden die wichtigsten Punkte und Anforderungen des neuen Gesetzes vorgestellt.
Die Grundstruktur des neuen GEGs
Eine der zentralen Bestimmungen des GEGs betrifft den Austausch von Heizungsanlagen. Alle vor dem 1. Januar 2024 installierten Anlagen, die fossile Energieträger nutzen, genießen Bestandsschutz bis Ende 2044. Das bedeutet, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden dürfen und bei Bedarf repariert werden können. Allerdings gibt es klare Vorgaben für nachhaltige Investitionen in neue Heizungsanlagen.
GEG 2024: Heizen im Wandel – für eine grüne Zukunft und saubere Energie.
Nachhaltige Investitionen in Heizungsanlagen
Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt verschiedene Optionen zur Erfüllung dieser Anforderung, darunter:
- Wärmenetzanschluss
- Wärmepumpe
- Gasförmige/flüssige Biomasse
- Wärmepumpe Hybrid
- Solarthermie Hybrid
Die Anwendung des GEGs in Ihrer Region hängt von der Abschluss der Wärmeplanung in Ihrer Kommune ab.
Zukünftige Regelungen für Gas- und Ölheizungen
Für den Einbau von Gas- oder Ölheizungen im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum Ablauf der Wärmeplanungsfristen gelten Bioanteil-Pflichten:
- Ab 2029: 15 Prozent erneuerbare Anteile
- Ab 2035: 30 Prozent erneuerbare Anteile
- Ab 2040: 60 Prozent erneuerbare Anteile
Es besteht die Möglichkeit, bestehende gas- oder ölbasierte Heizungen zu hybridfähigen Systemen umzurüsten, um die EE 65 Prozent-Pflicht zu erfüllen. Dies ist jedoch verpflichtend, sofern die kommunale Wärmeplanung zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist. Eine Übergangsfrist von 5 Jahren gilt hierbei.
Förderung der Wärmewende
Die Bundesregierung unterstützt die Wärmewende durch großzügige Förderungen. Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für eine klimafreundliche Heizung können staatlich gefördert werden. Die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind auf maximal 30.000 Euro begrenzt, einschließlich einer Basisförderung von 9.000 Euro und einem Höchstfördersatz von 21.000 Euro. Die Förderung richtet sich nach dem Einkommen, wobei Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bevorzugt werden.
Besondere Fördermöglichkeiten im GEG 2024
Das GEG 2024 bietet zusätzliche Anreize, wie den Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizungsanlagen und den Einkommensabhängigen Bonus. Zudem gibt es einen Bonus für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle.
Kommunale Wärmeplanung und Ausnahmen
Das GEG tritt erst in Kraft, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Alle Gemeinden müssen Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln, wobei verschiedene Optionen zur Umsetzung von EE 65 Prozent berücksichtigt werden können. Die Wärmeplanung ist verpflichtend, wobei größere Städte bis Mitte 2026 und kleinere Gemeinden bis Mitte 2028 Zeit haben, diese zu erstellen.
Es gibt auch Ausnahmen und Sonderregelungen für Heizungsanlagen, die vor dem 19. April 2023 einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen haben und bis zum 18. Oktober 2024 installiert werden. Beim Austausch bestehender Heizungen können in bestimmten Fällen für maximal fünf Jahre rein fossile Heizungen installiert werden, die später um erneuerbare Komponenten ergänzt werden müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter nur einen Teil der Kosten für die neue Heizung auf die monatliche Kaltmiete umlegen dürfen, und zwar maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.
Schlussfolgerung
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 legt klare Richtlinien für eine nachhaltige Gebäudeenergieversorgung fest. Es fördert den Einsatz erneuerbarer Energien und bietet großzügige finanzielle Anreize für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme. Die Einhaltung der Bestimmungen des GEGs wird dazu beitragen, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.